DSA Art. 16 · Notice-and-Action
Inhalt melden
Melden Sie potenziell rechtswidrige Inhalte gemäß Art. 16 Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065). Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung und prüfen sie in angemessener Frist.
Was passiert nach dem Absenden?
Sie erhalten unmittelbar eine Bestätigungsseite mit Ihrer Meldungs-Referenznummer. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie zusätzlich eine Eingangsbestätigung per E-Mail gemäß Art. 16 Abs. 5 DSA. Die inhaltliche Prüfung Ihrer Meldung folgt in angemessener Frist.
Datenschutz
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Meldung gespeichert. Sie können die Löschung Ihrer Angaben gemäß Art. 17 DSGVO verlangen; die Aufbewahrungspflicht zur Beweissicherung gemäß Art. 17 DSA bleibt davon unberührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.