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Bei wesentlichen Änderungen werden alle registrierten Nutzenden per E-Mail informiert und um ausdrückliche Zustimmung gebeten (BGH, Urteil vom 27. April 2021, XI ZR 26/20).

Versionsübersicht

AGB-Fassungen, neueste zuerst
Version Stand Art Änderung Archiv
4 wesentlich Vollständige Ersetzung der bisherigen, selbst verfassten AGB (Versionen 1–3) durch die Rechtstexte der IT-Recht-Kanzlei: die SaaS-AGB mit Kundeninformationen (19 Abschnitte) nebst dem Annex „Regelungen zum Anbieterwechsel". Die früheren Platzhaltertexte entfallen ersatzlos; an ihre Stelle tritt der vollständige, anwaltlich gepflegte Rechtstext. Eingestuft als wesentlich, da das Vertragsgefüge insgesamt neu gefasst wird (§ 307 BGB; BGH, Urteil vom 27. April 2021, XI ZR 26/20). Fassung ansehen
3 wesentlich TODO: ITRK review. Neuausrichtung der Tisch-Chat-Moderation (§ 5a). Der Wortfilter hält regelwidrige Nachrichten nicht mehr stillschweigend zurück, sondern weist sie sichtbar zurück und teilt dies der sendenden Person mit. Offengelegt werden zusätzlich: die automatisierten Entscheidungen (Art. 17 Abs. 3 lit. c DSA) samt der abgestuften Maßnahmen (sichtbares Zurückweisen, Schreibpause, befristete Einschränkungen 24 h / 7 d / 30 d, Chat-Deaktivierung des Kontos), die konkretisierten Prüfkriterien (§ 307 BGB) sowie die ehrliche Reichweiten-Grenze: der Filter erfasst nur deutsche und englische Formulierungen und erkennt den Wortlaut, nicht die Absicht. Ergänzt um den Hinweis auf Begründung und E-Mail-Widerspruch nach Art. 17 DSA. Eingestuft als wesentlich, da Verhaltensregeln mit automatisierter Durchsetzung geändert und eine Offenlegung automatisierter Entscheidungen ergänzt werden (§ 307 BGB; BGH, Urteil vom 27. April 2021, XI ZR 26/20). Fassung ansehen
2 wesentlich TODO: ITRK review. Einführung des Tisch-Chats für vernetzte Partien (neuer § 5a). Neue Verbotstatbestände für die Chat-Nutzung (Belästigung, Doxing, Ban Evasion, Impersonation), Hinweis auf die automatisierte Tier-1-Vorfilterung samt stillschweigendem Zurückhalten schädlicher Nachrichten, sowie auf die Melde-Funktion nach Art. 16 DSA. Eingestuft als wesentlich, da eine neue Kategorie der Verarbeitung personenbezogener Daten (Chat-Inhalt + Urheber-Identität) eingeführt und das Vertragsgefüge um neue Verhaltenspflichten mit automatisierter Durchsetzung erweitert wird. Fassung ansehen
1 Erstfassung Erste veröffentlichte Fassung der AGB. Festlegt Geltungsbereich, Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Gemeinschaftsregeln, Maßnahmen bei Verstößen, Haftung, Datenschutz, Laufzeit/Kündigung, Änderungsvorbehalt mit BGH-konformer Zustimmungsregel, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen. Platzhaltertexte bis zur Prüfung durch IT-Recht-Kanzlei. Fassung ansehen

Hinweise zur Klassifizierung

Eine Änderung gilt als wesentlich, wenn sie das Vertragsgefüge zulasten der Nutzenden verschiebt, neue Pflichten begründet oder bestehende Leistungen reduziert. Wesentliche Änderungen erfordern eine ausdrückliche Zustimmung; eine bloße Zustimmungsfiktion („Schweigen gilt als Zustimmung") ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGH XI ZR 26/20). Bei Ablehnung steht den Nutzenden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Nicht wesentliche Änderungen — etwa redaktionelle Klarstellungen, Aktualisierungen von Verweisen oder die Korrektur offensichtlicher Schreibfehler — werden auf dieser Seite dokumentiert; eine gesonderte Zustimmung ist hierfür nicht erforderlich.

Kontakt

Fragen zu einzelnen Versionen oder zur Klassifizierung beantwortet die unter /legal/contact ausgewiesene Kontaktstelle.