Rechtliches
AGB-Aktualisierungen
Übersicht aller Fassungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
Stand-Datum, Art der Änderung und kurzer Beschreibung. Archivierte
Fassungen bleiben dauerhaft unter
/legal/agb/<Stand-Datum> erreichbar.
Versionsübersicht
| Version | Stand | Art | Änderung | Archiv |
|---|---|---|---|---|
| 4 | wesentlich | Vollständige Ersetzung der bisherigen, selbst verfassten AGB (Versionen 1–3) durch die Rechtstexte der IT-Recht-Kanzlei: die SaaS-AGB mit Kundeninformationen (19 Abschnitte) nebst dem Annex „Regelungen zum Anbieterwechsel". Die früheren Platzhaltertexte entfallen ersatzlos; an ihre Stelle tritt der vollständige, anwaltlich gepflegte Rechtstext. Eingestuft als wesentlich, da das Vertragsgefüge insgesamt neu gefasst wird (§ 307 BGB; BGH, Urteil vom 27. April 2021, XI ZR 26/20). | Fassung ansehen | |
| 3 | wesentlich | TODO: ITRK review. Neuausrichtung der Tisch-Chat-Moderation (§ 5a). Der Wortfilter hält regelwidrige Nachrichten nicht mehr stillschweigend zurück, sondern weist sie sichtbar zurück und teilt dies der sendenden Person mit. Offengelegt werden zusätzlich: die automatisierten Entscheidungen (Art. 17 Abs. 3 lit. c DSA) samt der abgestuften Maßnahmen (sichtbares Zurückweisen, Schreibpause, befristete Einschränkungen 24 h / 7 d / 30 d, Chat-Deaktivierung des Kontos), die konkretisierten Prüfkriterien (§ 307 BGB) sowie die ehrliche Reichweiten-Grenze: der Filter erfasst nur deutsche und englische Formulierungen und erkennt den Wortlaut, nicht die Absicht. Ergänzt um den Hinweis auf Begründung und E-Mail-Widerspruch nach Art. 17 DSA. Eingestuft als wesentlich, da Verhaltensregeln mit automatisierter Durchsetzung geändert und eine Offenlegung automatisierter Entscheidungen ergänzt werden (§ 307 BGB; BGH, Urteil vom 27. April 2021, XI ZR 26/20). | Fassung ansehen | |
| 2 | wesentlich | TODO: ITRK review. Einführung des Tisch-Chats für vernetzte Partien (neuer § 5a). Neue Verbotstatbestände für die Chat-Nutzung (Belästigung, Doxing, Ban Evasion, Impersonation), Hinweis auf die automatisierte Tier-1-Vorfilterung samt stillschweigendem Zurückhalten schädlicher Nachrichten, sowie auf die Melde-Funktion nach Art. 16 DSA. Eingestuft als wesentlich, da eine neue Kategorie der Verarbeitung personenbezogener Daten (Chat-Inhalt + Urheber-Identität) eingeführt und das Vertragsgefüge um neue Verhaltenspflichten mit automatisierter Durchsetzung erweitert wird. | Fassung ansehen | |
| 1 | Erstfassung | Erste veröffentlichte Fassung der AGB. Festlegt Geltungsbereich, Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Gemeinschaftsregeln, Maßnahmen bei Verstößen, Haftung, Datenschutz, Laufzeit/Kündigung, Änderungsvorbehalt mit BGH-konformer Zustimmungsregel, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen. Platzhaltertexte bis zur Prüfung durch IT-Recht-Kanzlei. | Fassung ansehen |
Hinweise zur Klassifizierung
Eine Änderung gilt als wesentlich, wenn sie das Vertragsgefüge zulasten der Nutzenden verschiebt, neue Pflichten begründet oder bestehende Leistungen reduziert. Wesentliche Änderungen erfordern eine ausdrückliche Zustimmung; eine bloße Zustimmungsfiktion („Schweigen gilt als Zustimmung") ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGH XI ZR 26/20). Bei Ablehnung steht den Nutzenden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Nicht wesentliche Änderungen — etwa redaktionelle Klarstellungen, Aktualisierungen von Verweisen oder die Korrektur offensichtlicher Schreibfehler — werden auf dieser Seite dokumentiert; eine gesonderte Zustimmung ist hierfür nicht erforderlich.
Kontakt
Fragen zu einzelnen Versionen oder zur Klassifizierung beantwortet die unter /legal/contact ausgewiesene Kontaktstelle.